Self Publishing und die Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung soll Bücher als Kulturgut schützen und setzt einen Marktpreis für Bücher fest, der für alle Verkäufer bindend ist, d.h. niemand darf ein Buch zu einem anderen (höheren oder niedrigeren) Preis verkaufen, wie es z.B. in anderen Ländern üblich ist und wo gerade erschienene Bücher überall unterschiedliche Preise haben (können), so wie hierzulande bei Tonträgern. Auch sind keine Rabattaktionen erlaubt, die den Preis eines Buches herabsetzen.
Ausnahmen gelten für gebrauchte Bücher, Mängelexemplare und Bücher, bei denen die Preisbindung aufgehoben ist, das kann ein Verlag 18 Monate nach Erscheinen veranlassen.

Seit 2009 gilt die Buchpreisbindung auch für E-Books als "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren", im Februar 2016 wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die auch für E-Books einen verbindlichen Ladenpreis vorschreibt (Inkrafttreten der Regelung: September 2016).

Für Self Publisher bedeutet die aktuelle Rechtslage folgendes:
  • Auch selbst verlegte Bücher unterliegen der Buchpreisbindung, wenn es sich um gedruckte Bücher handelt.
  • Selbst verlegte E-Books fallen nicht unter die Buchpreisbindung, da die o.a. Gesetzesänderung nur Verlagsprodukte betrifft, bei E-Books im Self Publishing sind also z.B. temporäre Rabattaktionen möglich.

Weitere Informationen:
wikipediaAutorenwelt

Nachtrag, September 2016:
  • Temporäre Rabattaktionen sind auch nach der neuen Regelung möglich, es muss aber darauf geachtet werden, dass das Buch über alle Vertriebskanäle für denselben Preis erhältlich ist.
Eine exakte Aufschlüsselung aller möglichen Einzelfälle mit etlichen Randbedingungen findet sich an dieser Stelle.

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Dieses Zitat ist offenbar nicht von Kafka