Urteil: Verkauf von gebrauchten eBooks darf untersagt werden

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des OLG bestätigt (BGH AZ: I-ZR 120/14, OLG Hamm AZ: 22 U 60/13), nach dem Anbieter den Weiterverkauft von eBooks untersagen dürfen. Ursprünglich hatte die Verbraucherzentrale gegen einen Anbieter geklagt, der das Verbot des Weiterverkaufs in seinen AGB festgeschrieben hatte.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels zeigt sich in einer Pressemitteilung zufrieden mit dem Urteil und sieht ein "positives Signal: Denn ein ,Gebrauchtmarkt' für digitale Bücher würde Buchbranche und Lesern schaden." Der Argumentation des BddB nach würde "der Primärmarkt für digitale Inhalte (...) komplett zusammenbrechen", da digitale Inhalte im Gegensatz zum klassischen Buch unendlich kopiert und ohne Abnutzungserscheinungen weitergegeben werden können.

Also zurück zum Klassiker. Aus ... vielen ... Gründen.

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Dieses Zitat ist offenbar nicht von Kafka